Peak120 Partnerbedingungen / Affiliate-Programm


1. Geltungsbereich

Diese Partnerbedingungen gelten für die Teilnahme am Affiliate- und Partnerprogramm von Peak120.

Teilnehmen können Unternehmen, Händler, Therapeuten, Content Creator und sonstige Kooperationspartner, die von Peak120 für das Partnerprogramm freigeschaltet wurden.

Die Teilnahme am Partnerprogramm begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Handelsvertreter-, Franchise- oder Gesellschaftsverhältnis zwischen Peak120 und dem Partner.

2. Aufnahme in das Partnerprogramm

Die Teilnahme erfolgt nach Registrierung und Freigabe durch Peak120. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht.

Peak120 ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Partnerkonten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu sperren oder zu beenden.

3. Affiliate-Link und Rabattcode

Der Partner erhält einen individuellen Affiliate-Link und/oder einen persönlichen Rabattcode.

Bestellungen werden dem Partner anhand des von Peak120 eingesetzten Affiliate-Tracking-Systems zugeordnet.

Voraussetzung für einen Provisionsanspruch ist, dass die Bestellung technisch eindeutig dem Partner zugeordnet werden kann.

Eine nachträgliche manuelle Zuordnung von Bestellungen erfolgt grundsätzlich nicht.

4. Provision

Die Höhe der Provision wird individuell zwischen Peak120 und dem jeweiligen Partner vereinbart.

Die aktuell vereinbarte Provision wird dem Partner im Partnerportal, in der Einladung zum Partnerprogramm oder in einer separaten Vereinbarung mitgeteilt.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird die Provision auf Grundlage des Netto-Warenwertes nach Abzug von Rabatten und Gutscheinen berechnet.

Nicht Bestandteil der Provisionsbasis sind insbesondere:

  • Umsatzsteuer,
  • Versandkosten,
  • nicht eingelöste oder verkaufte Geschenkgutscheine,
  • stornierte oder zurückerstattete Waren,
  • sonstige nicht tatsächlich vereinnahmte Beträge.

5. Entstehung des Provisionsanspruchs

Ein Provisionsanspruch entsteht nur für ordnungsgemäss bezahlte und dem Partner eindeutig zugeordnete Bestellungen.

Provisionen werden zunächst als vorläufig erfasst.

Bei Stornierungen, Widerrufen, Retouren, Rückerstattungen oder Zahlungsrückbuchungen entfällt der entsprechende Provisionsanspruch ganz oder anteilig.

Peak120 kann eine angemessene Bestätigungsfrist, insbesondere eine Frist von 30 Tagen, anwenden, bevor eine Provision endgültig freigegeben wird.

6. Eigenbestellungen

Partner dürfen ihren eigenen Affiliate-Link oder Rabattcode nicht dazu verwenden, Provisionen auf eigene Einkäufe zu erhalten.

Bestellungen des Partners selbst sowie künstlich erzeugte oder missbräuchliche Bestellungen sind nicht provisionsberechtigt.

7. Auszahlung

Auszahlungen erfolgen, sobald das bestätigte Provisionsguthaben mindestens

100,00 EUR

beträgt.

Wird dieser Mindestbetrag in einem Abrechnungszeitraum nicht erreicht, wird das Guthaben auf den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen.

Die Auszahlung erfolgt auf die vom Partner hinterlegte und von Peak120 unterstützte Zahlungsmethode.

Der Partner ist dafür verantwortlich, seine Zahlungs- und Unternehmensdaten vollständig und aktuell zu halten.

8. Steuern und Abgaben

Der Partner ist selbst für die ordnungsgemässe steuerliche Behandlung seiner Provisionen verantwortlich.

Soweit gesetzlich erforderlich, muss der Partner insbesondere seine Unternehmensdaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und sonstige für die Abrechnung erforderliche Angaben korrekt hinterlegen.

Soweit die Abrechnung im Gutschriftverfahren erfolgt, erklärt sich der Partner mit der Erstellung entsprechender Abrechnungsbelege durch Peak120 einverstanden.

9. Zulässige Werbung

Der Partner darf Peak120 und die freigegebenen Produkte im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Partnerbedingungen bewerben.

Produktbilder, Logos, Texte oder sonstige von Peak120 zur Verfügung gestellte Werbemittel dürfen für die Bewerbung des Partnerprogramms verwendet werden.

Der Partner darf jedoch nicht den Eindruck erwecken, selbst Peak120 oder offizieller Betreiber des Peak120-Onlineshops zu sein.

10. Gesundheits- und Produktaussagen

Bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln sind insbesondere die gesetzlichen Vorschriften zu gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben einzuhalten.

Der Partner darf insbesondere keine Aussagen verwenden, wonach Peak120-Produkte Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen, sofern eine solche Aussage gesetzlich nicht ausdrücklich zulässig ist.

Der Partner soll sich bei Produktaussagen grundsätzlich an den von Peak120 bereitgestellten Produktinformationen und freigegebenen Werbeaussagen orientieren.

Nicht zulässige Heilversprechen, irreführende Aussagen oder wissenschaftlich nicht belegte Behauptungen sind untersagt.

11. Unzulässige Werbemethoden

Insbesondere nicht gestattet sind:

  • Spam oder unerwünschte Massenwerbung,
  • irreführende oder täuschende Werbung,
  • falsche Gesundheits- oder Heilversprechen,
  • Markenrechtsverletzungen,
  • Domains oder Social-Media-Profile, die den Eindruck erwecken, offiziell zu Peak120 zu gehören,
  • automatisiert erzeugter oder manipulierter Traffic,
  • Cookie Stuffing oder vergleichbare Tracking-Manipulationen,
  • künstlich erzeugte Bestellungen,
  • Veröffentlichung persönlicher Affiliate-Codes auf Gutschein- oder Coupon-Portalen ohne vorherige Zustimmung von Peak120.

12. Suchmaschinenwerbung

Das Schalten bezahlter Anzeigen auf Markenbegriffe wie

Peak120, Produktnamen oder vergleichbare geschützte Bezeichnungen

ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch Peak120 zulässig.

Dies gilt insbesondere für Google Ads, Microsoft Ads und vergleichbare Werbeplattformen.

13. Rabattcodes

Persönliche Rabattcodes dürfen nur in dem mit Peak120 vereinbarten Rahmen verwendet werden.

Eine Weitergabe an Coupon-Portale, automatisierte Gutscheinseiten oder vergleichbare Plattformen ist ohne vorherige Zustimmung von Peak120 nicht erlaubt.

14. Tracking und Zuordnung

Für die Zuordnung von Verkäufen gelten grundsätzlich die Daten des von Peak120 eingesetzten Affiliate-Tracking-Systems.

Technisch nicht erfasste Verkäufe begründen grundsätzlich keinen Provisionsanspruch.

Manipulationsversuche am Tracking-System können zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm führen.

15. Änderungen der Provision

Peak120 kann die mit einem Partner vereinbarte Provisionshöhe für zukünftige Bestellungen ändern.

Änderungen werden dem Partner vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

Bereits bestätigte Provisionen bleiben von einer Änderung unberührt.

16. Laufzeit und Kündigung

Die Teilnahme am Partnerprogramm läuft auf unbestimmte Zeit.

Sowohl Peak120 als auch der Partner können die Teilnahme jederzeit beenden.

Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Verstoss gegen diese Partnerbedingungen,
  • missbräuchlicher Nutzung des Partnerprogramms,
  • unzulässigen Gesundheitsversprechen,
  • Manipulation von Bestellungen oder Trackingdaten,
  • Markenrechtsverletzungen,
  • betrügerischen Aktivitäten.

Bis zur Beendigung ordnungsgemäss entstandene und bestätigte Provisionsansprüche bleiben grundsätzlich bestehen.

17. Änderungen der Partnerbedingungen

Peak120 kann diese Partnerbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern.

Wesentliche Änderungen werden den teilnehmenden Partnern in geeigneter Form mitgeteilt.

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partnerbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.